Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für
das Erstellen
von Drucksachen, Beschriftungen, Weiterverarbeitungen und Toleranzen
Hinweis zur Abgabe der Künstlersozialabgabe.
ReklameB .Stand 01.2010 Toleranzen
Im Bereich
der Weiterverarbeitung ist Präzision und Genauigkeit
enorm wichtig und von höchster Bedeutung. Im Druckgewerbe
werden deshalb inzwischen computergesteuerte Maschinen eingesetzt.
Dennoch kann es zu Toleranzen beim Schneiden des Papiers kommen,
je nach Art des Produktes und des zum Einsatz kommenden Materials
betragen diese bis zu 2 mm. Diese Schneiddifferenz kann
leider nicht ausgeschlossen werden und dazu führen, seitenabfallende
Elemente wie z.B. Bilder, Schriften oder schmale Streifen
anzuschneiden oder ungleichmäßig aussehen zu lassen.
Um für Sie die bestmögliche Qualität zu gewährleisten,
versuchen Sie bereits beim Anlegen des Seitenlayouts oder
Planung dessen, zu nah am Rand platzierte Schriften oder Objekte
zu vermeiden.
Reklamationen, innerhalb der oben angegebenen Toleranz, können
von uns leider nicht anerkannt werden.
Proof
Ihre gelieferten Proofs verwenden wir gerne als Farborientierung
innerhalb des FOGRA-Standard. Beachten Sie bitte dennoch,
das trotz Proof keine vollständige Übereinstimmung
mit dem Druckergebnis
gewährleistet werden kann. Sie können auch über
unser Haus einen Proof anfertigen und sich zusenden lassen.
Beschriftungen und Vollverklebungen
-Beschriftung:
Für
Beschriftungen –und /oder Montagen auf Gegenständen
die zur Zeit der Beschriftung nicht Eigentum von Reklame B
sind übernehmen wir keinerlei Haftung bei Beschädigungen.
Wir sind bemüht das bestmöglich Ergebnis zu erzielen
und müssen deswegen, nach mündlicher Absprache manchmal
flexibel, weil bauartbedingt, von der ursprünglichen
Gestaltung abweichen.
Blasenbildung innerhalb der ersten Wochen nach der neu Verklebung
sind normal. Untergründe gestellter Gegenstände
( wie z.B. Fahrzeuge, Fenster, Gebäudeteile, Platten...)
müssen vom Kunden
mit sauberer Oberfläche, wachsfrei, gestellt werden um
ein optimales Ergebnis zu erhalten.
Die optimalen Witterungen für eine Verklebung außerhalb
geschlossener Räume liegt zwischen +8.0 und + 23.0 Grad
Celsius.
Reklamationen haben nur Gültigkeit bei Abnahme des fertigen
Produktes.
- Vollverklebung / Teilverklebung
( Flächen ab :1,00qm²)
Für
Beschriftungen –und /oder Montagen auf Gegenständen
die zur Zeit der Beschriftung
nicht Eigentum von Reklame B sind übernehmen wir keinerlei
Haftung bei Beschädigungen.
Wir sind bemüht das bestmöglich Ergebnis zu erzielen
und müssen deswegen, nach mündlicher Absprache manchmal
flexibel, weil bauartbedingt, von der ursprünglichen
Gestaltung abweichen.
Untergründe gestellter Gegenstände ( wie z.B. Fahrzeuge,
Fenster, Gebäudeteile, Platten...) müssen vom Kunden
mit sauberer Oberfläche, wachsfrei, gestellt werden um
ein optimales Ergebnis zu erhalten.
Eine Vollverklebung ist keine Lackierung! Der Qualitätsunterschied
ist sichtbar. Hat der Lack des Wagens eventuell kleinere,
auch altersbedingte Gebrauchsspuren, so sind diese durch Folie
nicht kaschierbar.
Unbehandelte Lackschäden die dennoch überklebt werden
sollen, können korridieren und unauffällig weiterrosten.
Mit der Übergabe des Fahrzeuges zur Vollverklebung und
bezahlung der Rechnung hat sich der Eigentümer mit diesen
AGB´s vertraut gemacht und erkennt diese an.
Nachträgliche Reklamationen, aufgrund von Oberflächenvorschäden
des KFZ werden nicht anerkannt.
Garantieleistungen:
Auf die Beschichtung bzw. Folie erhalten Sie eine Dreijahresgarantie.
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge die mit einer Nanolackierung,
Neu-/ oder Nachlackierung unter 4-6 Wochen Aushärtungszeit,
sowie nicht fachgerechter Lackierung versehen sind.
Leistungen: Fahrzeuge wie z.B. Großtransporter mit einem
Hochdach, werden generell nicht auf der Dachoberseite beschichtet
(bei der Beschichtung Gefahr von Beulen auf dem Dach).
Bei allen anderen Teilen werden nur die Sichtflächen
(Außenflächen) beschichtet, keine Innenbereiche.
Bei Spaltmaßkanten kann die Originalfarbe sichtbar bleiben.
Trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Hausstaubeinflüsse
nicht zu vermeiden.
Wir sind bemüht, die Folien möglichst großflächig
aufzubringen, teilweise ist aber ein überlappendes Ansetzten
der Folie bedingt durch Fahrzeugübergröße
oder tiefe Karosseriesicken nicht zu vermeiden.
Bläschenbildung ist Teil des Klebestoffaushärtungsprozesses,
die Folienoberfläche ist erst Nach ca. 3 Wochen glatt
(abhängig von Wärme und Kälte).
Lösemittelbasierend bedruckte Folien werden erst nach
einer Trocknungszeit von 72 Stunden verklebt.
Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert
werden, besteht automatisch kein Garantieanspruch mehr.
Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah
(innerhalb von 14 Tagen) nach Auftreten gemeldet werden, da
ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr gewährleistet
ist.
Korrektur
Nach
Beendigung der Gestaltungsphase erhalten Sie von uns einen
Korrekturabzug.
(Dieser kann sowohl digitaler, als auch gedruckter Art sein).
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Reklame B an und geben die von Ihnen unterschriebene Drucksache/Korrekturabzug
zur Weiterverarbeitung
(Druck, Vervielfältigung, Versand, Veröffentlichung,Montage
etc.) gemäß des Ihnen vorliegenden Angebotes frei.
Für nachträglich gefundene Fehler, die in der unterschriebenen
Korrekturvorlage von Ihnen
übersehen wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung.
Bezahlung
Wir
arbeiten ausschliesslich gegen Vorkasse. Diese kann in bar
oder auf eines meiner in der Rechng. angegebenen Konten überwiesen
werden. Bitte beachten Sie, das ich mit der Produktion erst
bei
Buchung des vollständigen, fälligen Betrages auf
mein Konto beginne. Gerade bei terminierten Drucksachen bitte
ich die Zeit einer Kontobewegung, eventl. Feiertage und Valuta
mit einzuplanen.
Künstlersozialabgabe
Definition, Erklärung
Jedes
Unternehmen, das regelmäßig (2-3 Aufträge
pro Jahr) kreative und nicht-kreative Leistungen von Künstlern
und Publizisten beauftragt (auch Werbeagenturen
gehören dazu) oder in den letzten
5 Jahren beauftragt hat, muss an die Künstlersozialkasse
oder Künstlersozialversicherung 4,9 % des Netto-Betrags
abführen. Die Grundlage ist die Künstlersozialabgaben-Verordnung.
Für die Abführung ist die deutsche Rentenversicherung
zuständig. Der Betriebsprüfer kontrolliert auch,
ob diese Abgabe entrichtet wurde.
Ab 1. Januar 2010 beträgt der Abgabesatz
3,9 Prozent.
Voraussetzung für Künstlersozialabgabe:
· Die beauftragten Künstler und Publizisten sind
selbständige Personen, also keine juristische Personen
wie GmbH, AG, Ltd.
· Als Künstler zählt:
· Werbefotografen ( ReklameB)
· Layouter ( ReklameB)
· Stylisten
· Visagisten
· Webdesigner ( ReklameB)
· Industrie- und Produktdesigner (
ReklameB)
· Musiker
· Clowns bei Betriebsfeiern
· Als Publizist zählt:
· Schriftsteller
· Journalisten
· Redenschreiber
· Texter für PR-Aktionen
( ReklameB)
· Dichter
· Autoren für Bühne, Film, Funk, Fernsehen
· Lektoren
· Redakteure
· Bildjournalisten
· Bildberichterstatter
· Kritiker
· wissenschaftliche Autoren
· Übersetzer mit Interpretationsspielraum
· Die Beauftragung erfolgt regelmäßig und
die Leistung wird verwertet
· Die Mitgliedschaft des Künstlers oder Publizisten
bei der KSK ist nicht notwendig.
Sinn
der Künstlersozialabgabe:
· ··Selbständige Künstler und
Publizisten sind in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert
· Die Beiträge werden zu 50 % durch die Mitglieder,
also die Künstler erbracht
· Die anderen 50 % Beitrag werden durch die Künstlersozialabgabe
und einen Bundeszuschuss erbracht
Betroffene Unternehmen:
· Verlage
· PR- und Werbe-Agenturen
· Museen, Galerien, Kunsthandel
· Radio- und Fernsehsender
· Produzenten von bespielten Bild- und Tonträgern
(Musik- und Filmindustrie)
· Theater und Orchester
· Alle Unternehmen, die Aufträge an Künstler
und Publizisten vergeben um Werbematerial, Pressemitteilungen
oder Internetseiten herstellen zu lassen. Auch Künstler
für Betriebsfeste fallen unter die Regelung
Ermittlung der Höhe und Abführung der Künstlersozialabgabe:
· Nettoentgelte an Künstler oder Publizisten
· Nebenkosten, wie Material, Transport, Telefon, "nichtkünstlerische
Nebenleistungen"
· Multiplikation aller Entgelte pro Jahr mit Abgabesatz
von derzeit 4,9 %
· Abführung bis spätestens 31. März
des Folgejahres, wenn weniger als etwa 10.000 Euro an Leistungen
erbracht werden. Grenzwert sind 480 Euro jährliche Abgabensumme
· Betragen die Abgaben mehr als 480 Euro pro Jahr,
müssen die Abgaben monatlich erfolgen als Vorauszahlungen.
Basis sind die bisherigen Entgelte
· Vorauszahlungen sind bis 10. des Folgemonats an die
KSK fällig
· Ausnahme: steuerfreie Aufwandsentschädigungen
Strafen und Säumniszuschläge:
· Werden die Künstlersozialabgaben nicht unaufgefordert
bezahlt und zwar auch rückwirkend für die letzten
5 Jahre, können Strafen bis zu 50.000 Euro fällig
werden
· Werden die monatlichen Beiträge nicht pünktlich
bezahlt, fällt ein Säumniszuschlag von 1% des fälligen
Betrags an
Checkliste
Für Unternehmen:
· Schaffen Sie sich Klarheit, ob Sie von den Regelungen
betroffen sind und welche Leistungen abgabepflichtig sind
· Klären Sie Unstimmigkeiten mit Ihrem Steuerberater
oder einem anderen Sozialversicherungsexperten. Leistungen
von Webdesignern sind umstritten
· Nehmen Sie die Meldung über die Künstlersozialabgabe
unaufgefordert vor
· Kalkulieren Sie in Ihre Ausgaben die Künstlersozialabgabe
von ca. 5 Prozent ein
· Bilden Sie Rücklagen für die letzten 5
Jahre. Möglicherweise kommen Nachforderungen auf Sie
zu
· Führen Sie gesonderte Aufzeichnungen über
Leistungen an Künstler und Publizisten
· Vermeiden Sie das Fehlen von Unterlagen für
die Ermittlung der geleisteten Zahlungen. Die Honorare werden
ansonsten geschätzt
· Einmalige Aufträge, z.B. die Erstellung einer
Website in der Gründerphase, führen nicht zur Abgabepflicht
.
(
aus www.arbeitsratgeber.com)
ReklameB
D.Baran
Stand. Januar 2010
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