Allgemeine Geschäftsbedingungen

















Allgemeine Geschäftsbedingungen für

das Erstellen von Drucksachen, Beschriftungen, Weiterverarbeitungen und Toleranzen


Hinweis zur Abgabe der Künstlersozialabgabe.


ReklameB .Stand 01.2010

Toleranzen
Im Bereich der Weiterverarbeitung ist Präzision und Genauigkeit enorm wichtig und von höchster Bedeutung. Im Druckgewerbe werden deshalb inzwischen computergesteuerte Maschinen eingesetzt.
Dennoch kann es zu Toleranzen beim Schneiden des Papiers kommen, je nach Art des Produktes und des zum Einsatz kommenden Materials betragen diese bis zu 2 mm. Diese Schneiddifferenz kann
leider nicht ausgeschlossen werden und dazu führen, seitenabfallende Elemente wie z.B. Bilder, Schriften oder schmale Streifen anzuschneiden oder ungleichmäßig aussehen zu lassen.
Um für Sie die bestmögliche Qualität zu gewährleisten, versuchen Sie bereits beim Anlegen des Seitenlayouts oder Planung dessen, zu nah am Rand platzierte Schriften oder Objekte zu vermeiden.
Reklamationen, innerhalb der oben angegebenen Toleranz, können von uns leider nicht anerkannt werden.

Proof
Ihre gelieferten Proofs verwenden wir gerne als Farborientierung innerhalb des FOGRA-Standard. Beachten Sie bitte dennoch, das trotz Proof keine vollständige Übereinstimmung mit dem Druckergebnis
gewährleistet werden kann. Sie können auch über unser Haus einen Proof anfertigen und sich zusenden lassen.
Beschriftungen und Vollverklebungen
-Beschriftung:
Für Beschriftungen –und /oder Montagen auf Gegenständen die zur Zeit der Beschriftung nicht Eigentum von Reklame B sind übernehmen wir keinerlei Haftung bei Beschädigungen.
Wir sind bemüht das bestmöglich Ergebnis zu erzielen und müssen deswegen, nach mündlicher Absprache manchmal flexibel, weil bauartbedingt, von der ursprünglichen Gestaltung abweichen.
Blasenbildung innerhalb der ersten Wochen nach der neu Verklebung sind normal. Untergründe gestellter Gegenstände ( wie z.B. Fahrzeuge, Fenster, Gebäudeteile, Platten...) müssen vom Kunden
mit sauberer Oberfläche, wachsfrei, gestellt werden um ein optimales Ergebnis zu erhalten.
Die optimalen Witterungen für eine Verklebung außerhalb geschlossener Räume liegt zwischen +8.0 und + 23.0 Grad Celsius.
Reklamationen haben nur Gültigkeit bei Abnahme des fertigen Produktes.

- Vollverklebung / Teilverklebung ( Flächen ab :1,00qm²)
Für Beschriftungen –und /oder Montagen auf Gegenständen die zur Zeit der Beschriftung
nicht Eigentum von Reklame B sind übernehmen wir keinerlei Haftung bei Beschädigungen.
Wir sind bemüht das bestmöglich Ergebnis zu erzielen und müssen deswegen, nach mündlicher Absprache manchmal flexibel, weil bauartbedingt, von der ursprünglichen Gestaltung abweichen.
Untergründe gestellter Gegenstände ( wie z.B. Fahrzeuge, Fenster, Gebäudeteile, Platten...) müssen vom Kunden mit sauberer Oberfläche, wachsfrei, gestellt werden um ein optimales Ergebnis zu erhalten.
Eine Vollverklebung ist keine Lackierung! Der Qualitätsunterschied ist sichtbar. Hat der Lack des Wagens eventuell kleinere, auch altersbedingte Gebrauchsspuren, so sind diese durch Folie nicht kaschierbar.
Unbehandelte Lackschäden die dennoch überklebt werden sollen, können korridieren und unauffällig weiterrosten.
Mit der Übergabe des Fahrzeuges zur Vollverklebung und bezahlung der Rechnung hat sich der Eigentümer mit diesen AGB´s vertraut gemacht und erkennt diese an.
Nachträgliche Reklamationen, aufgrund von Oberflächenvorschäden des KFZ werden nicht anerkannt.

Garantieleistungen: Auf die Beschichtung bzw. Folie erhalten Sie eine Dreijahresgarantie. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge die mit einer Nanolackierung,
Neu-/ oder Nachlackierung unter 4-6 Wochen Aushärtungszeit, sowie nicht fachgerechter Lackierung versehen sind.
Leistungen: Fahrzeuge wie z.B. Großtransporter mit einem Hochdach, werden generell nicht auf der Dachoberseite beschichtet (bei der Beschichtung Gefahr von Beulen auf dem Dach).
Bei allen anderen Teilen werden nur die Sichtflächen (Außenflächen) beschichtet, keine Innenbereiche.
Bei Spaltmaßkanten kann die Originalfarbe sichtbar bleiben. Trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Hausstaubeinflüsse nicht zu vermeiden.
Wir sind bemüht, die Folien möglichst großflächig aufzubringen, teilweise ist aber ein überlappendes Ansetzten der Folie bedingt durch Fahrzeugübergröße oder tiefe Karosseriesicken nicht zu vermeiden.
Bläschenbildung ist Teil des Klebestoffaushärtungsprozesses, die Folienoberfläche ist erst Nach ca. 3 Wochen glatt (abhängig von Wärme und Kälte).
Lösemittelbasierend bedruckte Folien werden erst nach einer Trocknungszeit von 72 Stunden verklebt.
Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert werden, besteht automatisch kein Garantieanspruch mehr.
Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) nach Auftreten gemeldet werden, da ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr gewährleistet ist.

Korrektur
Nach Beendigung der Gestaltungsphase erhalten Sie von uns einen Korrekturabzug.
(Dieser kann sowohl digitaler, als auch gedruckter Art sein).
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reklame B an und geben die von Ihnen unterschriebene Drucksache/Korrekturabzug zur Weiterverarbeitung
(Druck, Vervielfältigung, Versand, Veröffentlichung,Montage etc.) gemäß des Ihnen vorliegenden Angebotes frei.
Für nachträglich gefundene Fehler, die in der unterschriebenen Korrekturvorlage von Ihnen
übersehen wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung.

Bezahlung
Wir arbeiten ausschliesslich gegen Vorkasse. Diese kann in bar oder auf eines meiner in der Rechng. angegebenen Konten überwiesen werden. Bitte beachten Sie, das ich mit der Produktion erst bei
Buchung des vollständigen, fälligen Betrages auf mein Konto beginne. Gerade bei terminierten Drucksachen bitte ich die Zeit einer Kontobewegung, eventl. Feiertage und Valuta mit einzuplanen.

Künstlersozialabgabe
Definition, Erklärung

Jedes Unternehmen, das regelmäßig (2-3 Aufträge pro Jahr) kreative und nicht-kreative Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragt (auch Werbeagenturen gehören dazu) oder in den letzten
5 Jahren beauftragt hat, muss an die Künstlersozialkasse oder Künstlersozialversicherung 4,9 % des Netto-Betrags abführen. Die Grundlage ist die Künstlersozialabgaben-Verordnung.
Für die Abführung ist die deutsche Rentenversicherung zuständig. Der Betriebsprüfer kontrolliert auch, ob diese Abgabe entrichtet wurde.
Ab 1. Januar 2010 beträgt der Abgabesatz 3,9 Prozent.
Voraussetzung für Künstlersozialabgabe:
· Die beauftragten Künstler und Publizisten sind selbständige Personen, also keine juristische Personen wie GmbH, AG, Ltd.
· Als Künstler zählt:
· Werbefotografen ( ReklameB)
· Layouter ( ReklameB)
· Stylisten
· Visagisten
· Webdesigner ( ReklameB)
· Industrie- und Produktdesigner ( ReklameB)
· Musiker
· Clowns bei Betriebsfeiern
· Als Publizist zählt:
· Schriftsteller
· Journalisten
· Redenschreiber
· Texter für PR-Aktionen ( ReklameB)
· Dichter
· Autoren für Bühne, Film, Funk, Fernsehen
· Lektoren
· Redakteure
· Bildjournalisten
· Bildberichterstatter
· Kritiker
· wissenschaftliche Autoren
· Übersetzer mit Interpretationsspielraum
· Die Beauftragung erfolgt regelmäßig und die Leistung wird verwertet
· Die Mitgliedschaft des Künstlers oder Publizisten bei der KSK ist nicht notwendig.

Sinn der Künstlersozialabgabe:
· ··Selbständige Künstler und Publizisten sind in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert
· Die Beiträge werden zu 50 % durch die Mitglieder, also die Künstler erbracht
· Die anderen 50 % Beitrag werden durch die Künstlersozialabgabe und einen Bundeszuschuss erbracht
Betroffene Unternehmen:
· Verlage
· PR- und Werbe-Agenturen
· Museen, Galerien, Kunsthandel
· Radio- und Fernsehsender
· Produzenten von bespielten Bild- und Tonträgern (Musik- und Filmindustrie)
· Theater und Orchester
· Alle Unternehmen, die Aufträge an Künstler und Publizisten vergeben um Werbematerial, Pressemitteilungen oder Internetseiten herstellen zu lassen. Auch Künstler für Betriebsfeste fallen unter die Regelung
Ermittlung der Höhe und Abführung der Künstlersozialabgabe:
· Nettoentgelte an Künstler oder Publizisten
· Nebenkosten, wie Material, Transport, Telefon, "nichtkünstlerische Nebenleistungen"
· Multiplikation aller Entgelte pro Jahr mit Abgabesatz von derzeit 4,9 %
· Abführung bis spätestens 31. März des Folgejahres, wenn weniger als etwa 10.000 Euro an Leistungen erbracht werden. Grenzwert sind 480 Euro jährliche Abgabensumme
· Betragen die Abgaben mehr als 480 Euro pro Jahr, müssen die Abgaben monatlich erfolgen als Vorauszahlungen. Basis sind die bisherigen Entgelte
· Vorauszahlungen sind bis 10. des Folgemonats an die KSK fällig
· Ausnahme: steuerfreie Aufwandsentschädigungen
Strafen und Säumniszuschläge:
· Werden die Künstlersozialabgaben nicht unaufgefordert bezahlt und zwar auch rückwirkend für die letzten 5 Jahre, können Strafen bis zu 50.000 Euro fällig werden
· Werden die monatlichen Beiträge nicht pünktlich bezahlt, fällt ein Säumniszuschlag von 1% des fälligen Betrags an

Checkliste Für Unternehmen:
· Schaffen Sie sich Klarheit, ob Sie von den Regelungen betroffen sind und welche Leistungen abgabepflichtig sind
· Klären Sie Unstimmigkeiten mit Ihrem Steuerberater oder einem anderen Sozialversicherungsexperten. Leistungen von Webdesignern sind umstritten
· Nehmen Sie die Meldung über die Künstlersozialabgabe unaufgefordert vor
· Kalkulieren Sie in Ihre Ausgaben die Künstlersozialabgabe von ca. 5 Prozent ein
· Bilden Sie Rücklagen für die letzten 5 Jahre. Möglicherweise kommen Nachforderungen auf Sie zu
· Führen Sie gesonderte Aufzeichnungen über Leistungen an Künstler und Publizisten
· Vermeiden Sie das Fehlen von Unterlagen für die Ermittlung der geleisteten Zahlungen. Die Honorare werden ansonsten geschätzt
· Einmalige Aufträge, z.B. die Erstellung einer Website in der Gründerphase, führen nicht zur Abgabepflicht .

( aus www.arbeitsratgeber.com)


ReklameB
D.Baran
Stand. Januar 2010


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